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Raumvermietung

Soweit der Schulbetrieb nicht gestört wird, können geeignete Räume und Anlagen auch Parteien, Vereinen, öffentlichen und privaten Körperschaften sowie Privaten auf Gesuch hin zur Verfügung gestellt werden. Für die Vermietung ist die Schulverwaltung zuständig.

Die Gesuche für die Benützung von Schulräumen, Turn- und Sporthallen-/Anlagen, Hallenbad und Saalanlagen sind schriftlich auf besonderem Gesuchsformular zwei Monate im Voraus einzureichen. Das Gesuchsformular kann nachstehend herunter geladen werden. Bewilligungen werden nur erteilt, wenn die Mindestanzahl Benützer/innen pro Anlass/Turnhalle 6 Teilnehmer beträgt. Spezielle Einzelanlässe sind genau zu beschreiben damit das Gesuch bearbeitet werden kann.

Gesuche um die ganzjährige Belegung sind jeweils spätestens bis 30. Juni einzureichen und sind jährlich auf Beginn des neuen Schuljahres bzw. 30. Juni zu erneuern.


Das Gebührenreglement und das Merkblatt für die Benützung der Schulräumlichkeiten finden Sie weiter unten im Bereich "Dokumente".

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Benutzung Schulräume und Anlagen Download 0 Merkblatt Benutzung Schulräume und Anlagen
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