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Rückerstattung Schülerfahrausweise

Hat ein Kind einen längeren Schulweg als 1,5 km und besucht daher den Schulunterricht mit dem Bus, so können die Kosten für die Schülerabonnemente am Ende des Schuljahres zurückgefordert werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

  • Die Originalfahrausweise (Monats-, Jahres- und Mehrfahrtenabonnemente - keine Einzelbillette) für das abgeschlossene Schuljahr müssen bis spätestens Ende Juli mit vollständig ausgefülltem Formular der Schulverwaltung eingereicht werden. Von Jahresabonnementen werden maximal 80 % der Kosten rückerstattet, da die Abonnemente auch ausserhalb der Schulzeit benutzt werden können.
  • Abonnemente, die teilweise in eine Zeitspanne von Schulferien fallen, werden nur anteilmässig rückerstattet. Einzelfahrten auf Mehrfahrtenkarten, die an schulfreien Tagen abgestempelt wurden, werden nicht rückerstattet.
  • Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Bank- oder Postkonto. Bitte unbedingt die IBAN-Nummer angeben. Fehlende Angaben können durch das Schulsekretariat nicht ausfinding gemacht werden, resp. es erfolgt keine Auszahlung.
  • Die Rückerstattung beschränkt sich auf das Lokalnetz, Zone 121. Bei einer angeordneten Sonderschulung erfolgt die Rückerstattung gemäss Beschluss Ressort Sonderpädagogik.


Gerne stehen wir Ihnen bei allfälligen Fragen zur Verfügung.

Alexandra Zöbeli

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