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Bezug Jokertag
Bei Jokertagen handelt es sich um ein Guthaben von zwei Tagen, die ein Schüler oder eine Schülerin während eines Schuljahres beanspruchen darf. Gemäss §30 Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben.
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet oder nur ein halber Tag bezogen wurde.
Ab Schuljahr 2022/2023 kann der Anspruch auf die zwei Jokertage pro Schuljahr für die ganze Stufe wie folgt zusammengefasst werden:
- Vier Tage für die zwei Jahre Kindergarten
- Sechs Tage für die drei Jahre Unterstufe
- Sechs Tage für die drei Jahre Mittelstufe
Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende der Schulstufe und können nicht auf die nächste Schulstufe übertragen werden.
Als Sperrtage legt die Primarschule Dübendorf folgende Tage im Schuljahresverlauf fest:
- Erster Schultag einer neuen Stufe nach den Sommerferien (1. Kindergarten/1. Klasse/4. Klasse)
- Klassenlager
An den genannten Sperrtagen dürfen keine Jokertage bezogen werden.
Die ausfallende Schulzeit ist in Form von zusätzlichen Aufgaben nachzuholen. Allfällige Prüfungen müssen nachgeholt werden.
Der Bezug von Jokertagen ist nach Möglichkeit zwei Schultage vor der Absenz der Klassenlehrperson zu melden.
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