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Fachstelle Subventionen

Unterstützungsbeiträge für die Kinderbetreuung in Dübendorf

Die Stadt Dübendorf beteiligt sich an den Betreuungskosten für Kinder im Vorschul- und Schulalter bis zum Ende der Primarschule, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Die Fachstelle ermittelt den Elternbeitrag und teilt den Eltern sowie der jeweiligen Betreuungseinrichtungen den einkommensabhängigen Beitrag mit.

Wer kann einen Unterstützungsbeitrag erhalten?

Unterstützungsbeiträge können Eltern erhalten, die in Dübendorf wohnen und dort steuerpflichtig sind. Zusätzlich müssen die Voraussetzungen gemäss Kinderbetreuungsverordnung und Tarifreglement erfüllt sein.

Für Kinder im Vorschulalter muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass eine familienergänzende Betreuung notwendig ist. Dies ist gemäss Tarifreglement der Fall, wenn die Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz vermittelbar sind. Eine Mitfinanzierung ist zudem aufgrund einer sozialen Indikation möglich.

 

So gehen Sie vor:

1

Betreuungsangebot wählen
Wählen Sie das passende Betreuungsangebot: private Kita, Tagesfamilie, schulergänzende Betreuung oder Kinderkrippe Zwinggarten.

2

Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag Subventionen mit Vollmacht Einsicht ins Steuerregister vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.

3

Unterlagen beilegen
Bei Kindern im Vorschulalter reichen Sie zusätzlich den erforderlichen Nachweis für den Betreuungsbedarf ein.

4

Antrag einreichen
Reichen Sie Antrag und Unterlagen bei der für Ihr Betreuungsangebot angegebenen Stelle ein.

5

Prüfung und Berechnung
Die Fachstelle Subventionen prüft das Gesuch und ermittelt den einkommensabhängigen Elternbeitrag.

6

Mitteilung
Sie und die Betreuungseinrichtung werden über den einkommensabhängigen Elternbeitrag informiert.

 

Elternbeitrag vorab berechnen

Mit dem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Elternbeitrag selbst berechnen. Die Berechnung ist unverbindlich.

Wo reiche ich meinen Antrag ein?
 

Private Kindertagesstätten (Kitas) in Dübendorf

Kitas bieten Betreuung, Erziehung und frühe Bildung für Kinder im Vorschulalter. Die Kinder werden von ausgebildetem Personal professionell betreut und in ihrer Entwicklung gefördert. 
Was müssen Sie tun? Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie die erforderlichen Nachweise für Kinder im Vorschulalter ein.
Einreichen bei: Ihrer Kita
Wichtig: Unterstützungsbeiträge sind grundsätzlich nur möglich, wenn die Kita über eine Betriebsbewilligung verfügt und mit der Stadt Dübendorf eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat.

Kita-Liste zum Download Liste der Kitas


Tagesfamilien Zürichsee Oberland (TFZO)  Verein Tagesfamilien Zürichsee OberlandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

Der TFZO engagiert sich seit vielen Jahren für eine liebevolle und professionelle Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien. Tagesfamilien bieten besondere Vorteile: konstante Bezugspersonen, kleine Gruppen, individuelle Förderung und bedürnisgerechte Betreuungszeiten.
Was müssen Sie tun? Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein.  Subventionen können für Kinder im Vorschulalter sowie für Kindergarten- und Schulkinder beantragt werden. Vergessen Sie bitte die Unterschrift nicht.
Einreichen bei: der Geschäftsstelle TFZO, Spitalstrasse 29, 8630 Rüti
076 348 86 20 · info@tfzo.ch
Subventionsentscheid: Der Entscheid wir Ihnen und dem TFZO direkt zugestellt.


Schulergänzende Betreuung (SeB)

Die  Schulergänzende Betreuung (SeB) steht Kindern offen, die den Kindergarten oder die Primarschule in Dübendorf besuchen. 
Was müssen Sie tun? Füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.
Einreichen bei: der Fachstelle Subventionen
Subventionsentscheid: Den Entscheid erhalten Sie direkt von der Fachstelle für Subventionen.


Kinderkrippe Zwinggarten

Die Kinderkrippe ZwinggartenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist eine Institution der Primarschule Dübendorf und bietet familienergänzende Betreuung für Kinder im Vorschulalter.
Was müssen Sie tun? Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie die erforderlichen Nachweise für Kinder im Vorschulalter ein.
Einreichen bei: Direkt bei der Fachstelle Subventionen
Subventionsentscheid: Den Entscheid erhalten Sie direkt von der Fachstelle für Subventionen. 


Wichtige Hinweise

  • Werden die für die Berechnung benötigten Unterlagen nicht eingereicht, ist ein Unterstützungsbeitrag ausgeschlossen.
  • Nicht gemeldete Änderungen oder die Auflösung einer Betreuungsvereinbarung können zu einer rückwirkenden Nachforderung führen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 

Fachstelle Subventionen
Argjina Foniqi-Jakubi
Usterstrasse 16 · 8600 Dübendorf

044 801 69 49 /  fachstelle.subventionen@duebendorf.ch

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Mittwoch, 9 bis 12 Uhr

 

Empfehlung: Angebot der Bildungslandschaft

Die  BildungslandschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.  ist ein Angebot der Stadt Dübendorf für Kinder von 0 bis 4 Jahren

Die Bildungslandschaft ermöglicht allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Umfeld, einen guten Start in den Kindergarten und die Schule.
Frühe Sprachförderung ist wichtig: Sprache bilden die Grundlage für das Lernen und den schulischen Erfolg.

 

Dokumente

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Antrag Subventionen mit Vollmacht Einsicht ins Ste (PDF, 868 kB) Download 0 Antrag Subventionen mit Vollmacht Einsicht ins Ste
Kinderbetreuungsverordnung (KiBeVO) 2026 Stadt Dübendorf (PDF, 206 kB) Download 1 Kinderbetreuungsverordnung (KiBeVO) 2026 Stadt Dübendorf
Liste der Kitas (PDF, 207 kB) Download 2 Liste der Kitas
Tarifreglement Stadt Dübendorf gültig ab 1.4.2026 (PDF, 167 kB) Download 3 Tarifreglement Stadt Dübendorf gültig ab 1.4.2026
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