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Fachstelle Subventionen
In Dübendorf besteht die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz mit finanzieller Unterstützung der Stadt zu erhalten. Die Zuständigkeit für die Subventionierung familienergänzender Betreuung liegt seit dem 1. Januar 2025 bei der Fachstelle Subventionen der Primarschule Dübendorf
Für Auskünfte im Zusammenhang mit Subventionen wenden Sie sich bitte an:
Fachstelle Subventionen
Severina Laino
Usterstrasse 16
8600 Dübendorf
044 801 69 49
Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag, Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr
fachstelle.subventionen@duebendorf.ch
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Ein Anspruch auf Subventionen besteht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem:
- Wohnsitz und Steuerpflicht in Dübendorf
- Ein Antragsformular muss ausgefüllt und eingereicht werden. Mit dem Antrag erlauben die Eltern der Stadt Dübendorf, ihre Steuerdaten einzusehen.
Mit dem Beitragsrechner können Beitragsfaktor und Elternbeitrag unverbindlich selber berechnet werden. Der Beitragsrechner legt fest, ob und in welcher Höhe die Betreuungskosten subventioniert werden.
Anspruchsberechtigung
- Anspruchsberechtigte Eltern reichen über die jeweilige Betreuungseinrichtung das Gesuch ein und erteilen der Stadt Dübendorf die Ermächtigung Einblick ins Steuerregister zu nehmen.
- Anspruchsberechtigte Eltern mit Kindern im Vorschulbereich müssen auch den Nachweis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäss Art.2 erbringen. ( siehe Tarifreglement)
- Die Fachstelle ermittelt den Elternbeitrag und teilt den Eltern sowie auch den Betreuungseinrichtungen den einkommensabhängigen Beitrag mit.
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Subventionen werden für folgende Betreuungsangebote gewährt:
Private Kindertagesstätten (Kitas) in Dübendorf - Liste der Kitas
Kitas (Kinderkrippen) bieten Betreuung, Erziehung und Frühe Bildung für Kinder im Vorschulalter. Die Kinder werden von ausgebildetem Personal professionell betreut und in ihrer Entwicklung gefördert.
Vorgehen:
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag ein und geben Sie dabei die Anzahl Ihrer Kinder an. Vergessen Sie bitte die Unterschrift nicht.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags bei – dabei müssen lediglich die Stellenprozente ersichtlich sein.
Bitte geben Sie beide Dokumente in Ihrer Kita ab.
Subventionsentscheid:
Den Subventionsentscheid wird direkt an Ihre Kita übermittelt. Sie erhalten den Entscheid von Ihrer Kita.
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Tagesfamilien des Tageselternvereins Zürcher Oberland (TFZO)
Der TFZO engagiert sich für eine liebevolle und professionelle Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien.
Tagesfamilien bieten besondere Vorteile: konstante Bezugspersonen, kleine Gruppen, individuelle Förderung und bedürnisgerechte Betreuungszeiten.
Vorgehen:
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag ein und geben Sie dabei die Anzahl Ihrer Kinder an. Vergessen Sie bitte die Unterschrift nicht.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags bei – dabei müssen lediglich die Stellenprozente ersichtlich sein.
Bitte reichen Sie beide Dokumente bei der Geschäftsstelle ein:
Tagesfamilien Zürcher Oberland; Geschäftsstelle; Spitalstrasse 29; 8630 Rüti 076 348 86 20 - info@tfzo.ch
Subventionsentscheid:
Den Subventionsentscheid wird direkt an die Geschäftsstelle TFZO übermittelt. Diese teilt Ihnen den Entscheid mit.
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Schulergänzende Betreuung (SeB) an den Schulstandorten der Stadt Dübendorf ((LINK))
Im Kinderhort können Kinder angemeldet werden, die den Kindergarten oder die Primarschule in Dübendorf besuchen und erweiterte Betreuung benötigen.
Vorgehen:
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der Fachstelle für Subventionen ein. Bitte geben Sie dabei die Anzahl Ihrer Kinder an. Vergessen Sie die Unterschrift nicht.
Subventionsentscheid:
Den Subventionsentscheid erhalten Sie direkt von der Fachstelle für Subventionen per Post.
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Die Kinderkrippe Zwinggarten wurde im Jahr 1995 gegründet und ist eine Institution der Primarschule Dübendorf. Neben einigen privaten Kinderkrippen bereichert sie das familienergänzende Angebot der Stadt Dübendorf.
Vorgehen:
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag ein und geben Sie dabei die Anzahl Ihrer Kinder an. Vergessen Sie bitte die Unterschrift nicht.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags bei – dabei müssen lediglich die Stellenprozente ersichtlich sein.
Bitte geben Sie beide Dokumente in der Kinderkrippe Zwinggarten ab.
Subventionsentscheid:
Den Subventionsentscheid erhalten Sie direkt von der Fachstelle für Subventionen per Post.
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Bildungslandschaft – ein Angebot der Stadt Dübendorf für Kinder von 0 bis 4 Jahren
Die Bildungslandschaft ermöglicht allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Umfeld, einen guten Start in den Kindergarten und die Schule.
Frühe Sprachförderung ist wichtig: Sprache bilden die Grundlage für das Lernen und den schulischen Erfolg.
Die Angebote und Massnahmen der Bildungslandschaft sind vielfältig:
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Unter Dokumente finden Sie:
- Antragsformular Subventionen (mit Vollmacht Einsicht ins Steuerregister)
- Kinderbetreuungsverordnung Stadt Dübendorf
- Tarifreglement zur Kinderbetreuungsverordnung Stadt Dübendorf ab 1.8.2025
- Tarifreglement zur Kinderbetreuungsverordnung Stadt Dübendorf aktuell
- Liste der Kitas
Dokumente
Name | |||
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20250611 Kitaliste (PDF, 117.84 kB) | Download | 0 | 20250611 Kitaliste |
Antrag Subvention (DOCX, 67.25 kB) | Download | 1 | Antrag Subvention |
Kinderbetreuungsverordnung Stadt Dubendorf (PDF, 293.66 kB) | Download | 2 | Kinderbetreuungsverordnung Stadt Dubendorf |
Tarifreglement Stadt Dubendorf (PDF, 579.94 kB) | Download | 3 | Tarifreglement Stadt Dubendorf |
Tarifreglement Stadt Dübendorf, gültig ab 01.08.2025 (PDF, 418.62 kB) | Download | 4 | Tarifreglement Stadt Dübendorf, gültig ab 01.08.2025 |
