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Dübendorf - Parkbewilligung
Für das Personal der Primarschule ist das Abstellen von Motorfahrzeugen (PKW) auf sämtlichen Plätzen der Primarschule
ab dem 1. August 2020 gebührenpflichtig.
Bei einem Beschäftigungsgrad bis und mit 50 Prozent kostet eine Jahresberechtigung CHF 250, ab 51 Prozent Beschäftigungsgrad CHF 500. Die Gebührenhöhe richtet sich nach den Gebühren für das städtische Personal. Eine Parkberechtigung für das Personal ist auf allen Schulanlagen der Primarschule gültig und muss jährlich neu beantragt werden.
Die Parkkarte wird mit einer Gültigkeit ab 1. August bis Ende Juli des Folgejahres ausgestellt. Unterjährige Bestellungen werden anteilmässig berechnet und sind jeweils bis Ende des folgenden Julis gültig. Eine Bezahlung garantiert keinen freien Parkplatz. Die Berechtigung für die Benützung eines Parkplatzes beginnt mit der Bezahlung der Gebühren und der gut sichtbaren Deponierung der Parkkarte hinter der Windschutzscheibe.
Berufliche Fahrzeugnutzung
Die Geschäftsleitung kann für Personal mit besonderen Funktionen die Parkplatzgebühr rückerstatten oder eine buchhalterische Umbuchung veranlassen. Dazu zählen beispielsweise Personen mit der Pflicht für Kurier- und Transportfahrten, Hauswarte, Unterhaltsbetriebspersonal, das umfangreiches Material mitführt; Köchinnen und Köche, die den Verpflegungseinkauf tätigen; Personal für die Essenstransporte. Diese Parkplatzgebühren werden von den entsprechenden Organisationseinheiten getragen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 500.00
Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.
