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Rückerstattung Transportkosten Sonderschüler/Innen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
- Die Originalfahrausweise (Monats-, Jahres- und Mehrfahrtenabonnemente - keine Einzelbillette) für das abgeschlossene Schuljahr müssen bis spätestens Ende Juli mit vollständig ausgefülltem Formular der Schulverwaltung eingereicht werden. Von Jahresabonnementen werden maximal 80 % der Kosten rückerstattet, da die Abonnemente auch ausserhalb der Schulzeit benutzt werden können.
- Abonnemente, die teilweise in eine Zeitspanne von Schulferien fallen, werden nur anteilmässig rückerstattet. Einzelfahrten auf Mehrfahrtenkarten, die an schulfreien Tagen abgestempelt wurden, werden nicht rückerstattet.
- Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Bank- oder Postkonto. Bitte unbedingt die IBAN-Nummer angeben. Fehlende Angaben können durch das Schulsekretariat nicht ausfinding gemacht werden, resp. es erfolgt keine Auszahlung.
Gerne stehen wir Ihnen bei allfälligen Fragen zur Verfügung.
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